Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

  
Gesch und Verurduunzs gut 
für das 
Königreich Bayern. 
  
20. 
München, den 25. April 1904. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 21. April 1904, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadt- 
gemeinde Dürkheim betreffend. — K. Würmsee-Administration in Starnberg. — Hoffdienst-Nachrichten. — 
Hoftitel-Verleihung. — Staatsdienst-Nachricht. 
— — —— – 
—-tt 
  
Nr. 8718. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde 
Dürkheim betreffend. 
4.-Staatsministerium des Jnnern. 
Durch die im Einverständnisse mit den K. Staatsministerien der Justiz und der 
Finanzen ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Bürgerlichen 
Gesetzbuches und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und 
Verordnungsblatt Seite 1229) der Stadtgemeinde Dürkheim auf Grund der Beschlüsse 
des Gemeinderates und der Gemeindeversammlung vom 5. und 20. März 1904 und des 
staatsaufsichtlichen Bescheides des K. Bezirksamtes Dürkheim vom 7. April 1904 die Ge- 
nehmigung zur Ausgabe 3½ %% iger Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamt- 
nennwerte von 160 000 Mark und zwar: 
23
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.