Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

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Plannummer Fläche 
549 0,300 ha 
583 4,757 „ 
584 0,204 „ 
585 äußere Tiefe, Acker 0,245 „ 
586 0,146 „ 
587 0,238 „ 
588 0,276 „ 
659 Ilrletholz, Waldung 5,738 „ 
684a Oberholz, Waldung 53,211 „ 
Gemeinderecht 
zu einem ganzen Nutzanteil an den noch unverteilten Gemeindebesitzungen, wofür der Guts- 
besitzer nicht das Eigentumsrecht selbst anspricht. (Siehe Gemeindehaus Nr. 25.) 
Die Gutsherrschaft spricht auch noch den Platz längs des Gartens von Hs.-Nr. 56 
und 53, welcher zwischen diesen und den Gärten von Hs.-Nr. 55, 57 und 45 liegt, auf 
dem Plane aber mit keiner Nummer bezeichnet ist, als ausschließliches Eigentum an. 
Unsteuerbare Gegenständer 
Plannummer Feldwege: Fläche 
220 ½ der Weiherfeldweg in Mitte des gutsherrlichen Feldes zwischen Pl.= 
Nr. 220 und 221. 
684½⅛ der Bschütt= oder Kiesgrubenweg im herrschaftlichen Oberholze. 
217½ Odplatz am Schnellingerweiher. 
36½ vom Bachmeieranger, Odung 0,116 ha 
112½ Bruckerweghäng, Odung 0,072 „ 
657 Formalwiese, Wiese 1,472 „ 
708 Bergbauernwiese, Wiese 0,644 „ 
528½/1 vom Gemeindeerlet, Waldung 1,073 „ 
174 westlicher und östlicher Schimmelgraben, Acker 1,319 „ 
6840 Oberholzweide, Weide und Odung 4,634 „ 
536a Lager= und Sommerkeller mit Schenklokal, Kegelbahn, Etadel, Wind- 
mühle und Hofraum . . 0,203,, 
536b Odung 0,208 „ 
544b in der Spreitz, Acer 0,202 „ 
362 große Kleinrie, Wiese 0,995 „ 
358 Kleinriewiese, Wiese 0,639 „
	        
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