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des Ausbaues der Kreisirrenanstalten Eglfing und Gabersee einen weiteren Betrag von
3 800 000 zu 3½ Prozent verzinslicher Schuldverschreibungen auf den Inhaber, ein-
geteilt in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500 und 200 Mark, in den Verkehr bringe.
Die Schuldverschreibungen sind 6 Jahre lang, ab 1. Mai 1904 gerechnet, unkündbar.
Nach Ablauf dieser Frist erfolgt, jedoch unter Einhaltung einer dreimonatlichen Kündigungs-
frist, ihre Rückzahlung nach Maßgabe des Art. 2 des Gesetzes vom 25. April 1902 bezw.
Art. 2 des Gesetzes vom 17. März 1904 (Gesetz= und Verordnungsblatt 1902 Seite 169
und 1904 Seite 65).
Von den genehmigten Schuldverschreibungen bilden 2 Millionen Mark den Rest des
durch Gesetz vom 15. April 1902 genehmigten Anlehens, 1 800 000 Mark entfallen auf
das durch Gesetz vom 17. März 1904 genehmigte Anlehen.
München, den 28. April 1904.
Dr. Frhr. v. Feilitzsch.
Hofdienst-Nachricht.
Im Namen Seiner Mojestät des MKönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unterm 21. April 1904 den Ritter des
K. Haus-Ordens vom heiligen Georg Werner
Schenk Freiherrn von Stauffenberg,
Leutnant im K. B. 1. Schweren Reiter Re-
giment zum Königlichen Kämmerer zu ernennen.
Ordens-Verleihungen.
Im Namen Seiner Majestüt des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit—
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unterm 15. April 1904 dem Hofkaplan
Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Ludwig
Ferdinand von Bayern, Päpstlichen Haus-
prälaten und Geheimkämmerer Heinrich Ruez
den Verdienstorden vom heiligen Michael
III. Klasse,
unterm 19. April 1904 dem Präsidenten
des K. Württembergischen Staatsministeriums,
Staatsminister der Justiz I)r. von Breit-
ling das Großkreuz des Verdienstordens der
Bayerischen Krone
zu verleihen.
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme einer fremden Dekoration.
—.
Im Namen Seiner Mojestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unterm 13. April 1904 aller-
gnädigst bewogen gefunden, dem Hofkaplan
Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Ludwig
Ferdinand von Bayern, Päßpstlichen Haus-
prälaten Heinrich Ruez die Bewilligung zur
Annahme und zum Tragen des ihm von
Seiner Majestät dem Könige von Spanien
verliehenen Kommandeurkrenzes I1. Klasse des
K. Spanischen Ordens Karls lII. zu er-
teilen.