Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

122 
Indem Wir teuch dieses eröffnen, bleiben Wir euch in Huld und Gnade gewogen. 
München, den 16. Mai 1904. 
Luitpold, 
Prinz von Vayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Krhr. v. Podewils. Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Asch. 
v. Miltner. Dr. v. Wehner. v. Frauendorfer. 
An Auf Allerhöchsten Befehl: 
1) die Kammer der Reichsräte, Der General-Sekretär: 
2) die Kammer der Abgeordneten. Ministerialrat Dr. v. Proebst. 
  
Nr. 3712 Xl. 
Bekanntmachung, Anderung der Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen betreffend. 
K. Staateministerium für Verkehrsangelegenheiten, 
dann K. fKriegsministerium. 
Die durch Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 2. Mai 1904 (Reichs-Gesetz- 
blatt 1904 Seite 159) verfügte Abänderung der Militär-Transport-Ordnung hat auch 
für die bayerischen Eisenbahnen zu gelten. · 
München, den 14. Mai 1904. 
Frhr. v. Isch. v. Frauendorfer. 
– 
Nr. 10751. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
f#. Staatsministerium des Innern. 
Der Bayerischen Handelsbank, A.-G., in München wurde die Genehmigung erteilt, daß 
sie nachstehende, teils verlosbare, teils unverlosbare Hypothekenpfandbriefe auf den Inhaber 
im Gesamtbetrag von 10 Millionen Mark in den Verkehr bringe, nämlich:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.