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Bei unmittelbarer Einberufung zur Truppe teilt diese den Bezirkskommandos am Tage
nach der Rekruteneinstellung die Namen der nicht eingetroffenen Rekruten mit.“
§ 82.
In Ziffer 2c lautet bb:
a·bb) wenn vor oder nach der Einstellung von einem Zivilgerichte rechtskräftig auf eine
höhere als sechswöchige Freiheitsstrafe oder auf entsprechende, in Freiheitsstrafe
umzuwandelnde Geldstrafe erkannt ist."
§ 84.
Die Ziffer 4 erhält folgenden zweiten Absatz:
„Der Genehmigung der Ober-Ersatzkommission bedarf es ferner, wenn ein Truppen-
(Marine-steil in der Zeit vom 1. Februar bis 31. März eines Jahres einen Militär-
pflichtigen annehmen will, der im Besitz eines gültigen Meldescheins sich befindet, aber in
der angegebenen Zeit desselben Jahres als tauglich vorgemustert worden ist.“
8 89.
Die Ziffer 5c erhält folgende Fassung:
„c) es ist in der Meldung das Gesuch um Zulassung zur Prüfung auszusprechen.
In diesem Falle ist anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen der sich
Meldende geprüft sein will (Anlage 2 § 1), und ferner ob, wie oft und wo
er sich der Prüfung vor einer Prüfungskommission bereits unterzogen hat. Auch
hat der sich Meldende einen selbstgeschriebenen Lebenslauf beizufügen."“
§ 90.
In Ziffer 2a tritt hinter „der zweiten Klasse“ ein Anmerkungszeichen f) und an den
Schluß der Seite folgende Anmerkung:
U) d. h. der einjährige erfolgreiche Besuch der Unter-Sekunda (nach weit verbreiteter Bezeichnung) bei
Vollanstalten. In Bayern gehören hieher die humanistischen Gymnasien und Realgymnasien, bei denen der ein-
jährige erfolgreiche Besuch der sechsten Klasse zur Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung gefordert wird."“
In Ziffer 2b tritt hinter „der ersten Klasse“ ein Anmerkungszeichen #s) und an den
Schluß der Seite folgende Anmerkung:
„#)d. h. der einjährige erfolgreiche Besuch der obersten Klasse bei siebenstufigen Nichtvollanstalten.“
In Ziffer 2c wird hinter „Reifeprüfung“: „(Schlußprüfung)“ eingefügt.
In Ziffer 4 Absatz 1 werden die Worte „Reifezeugnisse für die erste Klasse“ ersetzt
durch: „Zeugnisse der Reife für die erste Klasse."