Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

M 26. 137 
sicht 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
(Bezir) für das Jahr 
15. 16.] 17.] 18. 19. J20.) 21. 222- 23.] 24. 2.J 26.] 27. 2. 
geführten sind Von den unter 18 GenanntenFreiwillig (einschließlich vor Beginn des 
der Marine= sind ausgehoben ziltarpssichtigen Hterh) teingetreirn. so- 
' weit sie im Aushebungsbezirk oder im 
Ersatzreserve aus für das für die Auslande geboren sind 
überwiesen gehobr n Heer Marine in das Heer in die Marine 
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Militärpflichtigen — gleichgültig, ob das Verfahren nach § 49, 7 gegen sie bereits eingeleitet oder schon 
unter den Zahlen, in denen sie enthalten sein müssen, angegeben“.
	        
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