Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

1„. 
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Der 8 9 erhält als Nr. 7 und der § 36 als Nr. 4 den Zusatz: 
„der Nachweis des Besitzes der deutschen Reichsangehörigkeit.“" 
Wien, den 20. Mai 1904. 
Luitpold, 
brim von S##ern. 
des Königreichs Bayern Verweser. 
FKrhr. v. Podewils. Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. Frhr. v. Feilitzsch. v. Miltner. 
Dr. v. Wehner. v. Frauendorfer. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrat Dr. v. Henle. 
  
Nr. 12707. 
Bekanntmachung, die den Militäranwärtern im Bereiche der inneren Verwaltung vorbehaltenen 
Stellen betreffend. 
fi. Staatsministerium des Innern. 
Unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. November 1903, Gesamt- 
verzeichnisse der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen betreffend 
— Gesetz= und Verordnungsblatt S. 513 ff. — wird der Vortrag in Ziff. I. C 3 des 
ersten Gesamtverzeichnisses nachstehend in berichtigter Fassung veröffentlicht. 
  
Angabe s 
. .. ...., Bezeichnung 
bei den für Milikür- der Behörden, an welche die 
Bezeichnung der Stellent. Schliehlich bestimmten Bewerbungen zrichtensind. Bemerkungen. 
Stellen, in welchem wenn es nicht die Behörde 
Umfange dieselben selbst ist, bei welcher die An- 
vorbehalten sind. stellung gewünscht wird. 
  
  
  
  
*Registrator und Kanzleisekretär bei der 
3. Etat der Staatsbauverwaltung. 
Obersten Baubehörde, 
... Staatsministerium 
Banzeichner bei der Obersten Baubehördes Sur Hälfte. des Innern. 
und dem hydrotechnischen Bureau, 
  
  
  
  
  
êDiejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des Aufrückens bezw. 
der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem s bezeichnet.
	        
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