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ministerium des Königlichen Hauses und des Äußern“ Ziffer 3 nebst den zugehörigen Vor—
trägen (vgl. Bekanntmachungen vom 25. Februar 1903 und 19. September 1899, Gesetz-
und Verordnungsblatt Nr. 9 von 1903 und Nr. 48 von 1899) zu streichen. Als Ab-
teilung F (bisher „Kriegsministerium“") ist vorzutragen:
F. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten.
denlugebenn
bei den für Militär- .
» - Bezeichnung
Bezeichnung der Stellenf gweler Kcht aus der Behörden u.sw., an
" Stellen, in welchem welche —““ zu
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bemerkungen.
I. Staatsministerium.
„Registratur= und Kanzleifunktionäre, zur Hälfte Staatsministerium für
Kanzleisekretäre und Registraturgehilfen, " Verkehrsangelegen-
Diener (einschl. Hausmeister und Portier). – heiten.
II. Verkehrsanstalten.
a) Staatseisenbahnverwaltung, Bodenseedampfschiffahrt, Kettenschleppschiffahrt auf dem Main und
Betrieb des Ludwig-Donau-Main-Kanales.
Edlunkten, a
WExpeditoren und Revisoren, »..
*Oberexpeditoren und *»Oberrevisoren, zur Hälfte.
*Eisenbahnsekretäre und Eisenbahnverwalter
Stationsdiener im Rangierdienst, —
„ im Weichenstelldienst, —
» im Packerdienst, —
» im gemischten Dienst, —
»Stationsmeister, —
»Oberstationsmeister, — ..
-Schaffner, — Generaldirektion
r der K. B. Staats-
*Zugführer. —
Bain 4, eisenbahnen.
*Oberportiers, —
Bureaudiener, —
*GBureaudiener I. Kl., —
Kassadiener, —
Schrankenwärter, —
Die Stellen der Portiers
sind auch im Wege der
Vorrückung vom Sta-
tionsdiener erreichbar.
Insolange noch Bahnwär-
terstellen zur Besetzung
gelangen, sind dieselben
für Militäranwärter
vorbehalten und unter
den gleichen Voraus-
setungen wie Schranken-
wärterstellen erreichbar.
* Dkejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des Aufrückens
bezw. der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem " bezeichnet.