Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

   
ch und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
33. 
München, den 28. Juni 1904. 
II 
  
  
  
  
  
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 20. Juni 1904, usgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
Bekanntmachung vom 23. Juni 1904, Abänderung des Statutes der Wittelsbacher Landceestiftung * 
treffend. 
  
  
  
Nr. 13904. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Der bayerischen Vereinsbank in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb 
der gesetzlichen Höchstgrenze ihres Pfandbriefumlaufes eine neue Serie (Nr. XXXIV.) mit 
3½K % verzinslicher, jederzeit rückzahlbarer und im Laufe von längstens 70 Jahren im 
Wege der Kündigung, Verlosung oder des Rückkaufes einzulösender Hypotheken-Pfandbriefe 
auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 10 Millionen Mark, eingeteilt in Stücke zu 5000, 
2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark, in den Verkehr zu bringen. 
München, den 20. Juni 1904. 
Dr. Khr. v. Feilitzsch. 
44
	        
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