Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

M 34. 203 
Abdruck. 
Telegraphenordnung für das Veutsche Reich vom 16. Juni 1904. 
Auf Grund der Artikel 48 und 52 der Reichsverfassung wird nachstehende Telegraphen- 
ordnung erlassen. 
§ 1. 
I Die Benutzung der für den öffentlichen Verkehr bestimmten Telegraphen steht jeder- 
mann zu. Die Verwaltung hat jedoch das Recht, ihre Linien und Anstalten zeitweise 
ganz oder zum Teil für alle oder für gewisse Gattungen von Telegrammen zu schließen. 
II Privattelegramme, deren Inhalt gegen die Gesetze verstößt oder aus Rücksichten des 
öffentlichen Wohles oder der Sittlichkeit für unzulässig erachtet wird, werden zurückgewiesen. 
Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Inhalts steht dem Vorsteher der Aufgabeanstalt, 
der Zwischen= oder Ankunftsanstalt oder dessen Vertreter, in zweiter Instanz der dieser An- 
stalt vorgesetzten Telegraphenbehörde und in letzter Instanz der obersten Telegraphenbehörde 
zu; gegen die Entscheidung der obersten Telegraphenbehörde findet eine Berufung nicht statt. 
Bei Staatstelegrammen steht den Telegraphenanstalten eine Prüfung der Zulässigkeit des 
Inhalts nicht zu. 
§ 2. 
1 Die Telegramme werden in folgende Gattungen eingeteilt: 
1. Staatstelegramme, 
2. Telegraphen-Diensttelegramme, 
3. a) dringende 
b) gewöhnliche 
Bei der Beförderung genießen die Staatstelegramme, die als solche bezeichnet und 
durch Siegel oder Stempel beglaubigt sein müssen, vor den übrigen Telegrammen, die 
Telegraphen-Diensttelegramme vor den Privattelegrammen und die dringenden Privattelegramme 
vor den gewöhnlichen Privattelegrammen den Vorrang. 
II Nach der Abfassung des Textes sind zu unterscheiden: 
1. Telegramme in offener Sprache, 
2. Telegramme in geheimer Sprache. 
Die geheime Sprache scheidet sich in 
verabredete und chiffrierte Sprache. 
Ein Telegramm kann ausschließlich in offener, verabredeter oder chiffrierter Sprache 
abgefaßt sein, oder diese Sprachen können nebeneinauder gebraucht werden; in dem zuletzt 
bezeichneten Falle heißt das Telegramm ein gemischtes. 
Privattelegramme. 
48 
Benutzung des 
Telegraphen. 
Einteilung der 
Telegramme.
	        
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