Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

  
eseh und XL 
für das 
Königreich Bayern. 
M 35. 
München, den 6. Juli 1904. 
  
Inhalt: 
Gesetz vom 4. Juli 1904, die Abänderung einiger Bestimmungen über den Geschäftsgang des Landtags betreffend. 
— Königlich Allerhöchste Entschließung vom 5. Juli 1904, die Verlängerung des Landtages betreffend. 
— Bekanntmachung vom 2. Juli 1904, die Postordnung für das Königreich Bayern vom 27. März 1900 
betreffend. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. 
  
  
Gesetz, die Abänderung einiger Bestimmungen über den Geschäftsgang des Landtags betreffend. 
Im Mamen Seiner Majestät des Königs. 
LTitpol!,. 
von Gottes Gnaden Eorniglicher Hrinj von Hanern, 
Regent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrates mit Beirat und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten und in Ansehung des § 1 unter 
Beobachtung der in Titel X 8 7 der Verfassungsurkunde vorgeschriebenen Formen beschlossen 
und verordnen, was folgt: 
52
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.