Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

M 46. 301 
II. Abschnitt. 
Nachweisungen. 
8 14. 
Wir haben dem Landtage über die Verwendung 
a) der den Zentralfonds zugewiesenen Staatseinnahmen in den Jahren 1896, 1897, 
1898, 1899, 1900 und 1901, 
b) der gesetzlichen Kredite für Eisenbahnneubauten, sodann für Vervollständigung des 
Telegraphennetzes, ferner für Postbauten und Telephonanlagen in den Jahren 
1896, 1897, 1898, 1899, 1900 und 1901, 
c) der gesetzlichen Dotationen für die bayerische Militärverwaltung in den Rechnungs- 
jahren 1896/97, 1897/98, 1898, 1899, 1900 und 1901 genaue Nachweisungen 
vorlegen und hiedurch den Bestimmungen des Tit. VII § 10 der Verfassungs- 
Urkunde Genüge leisten lassen. 
Ebenso sind über die Fonds der Staatsschuldentilgungsanstalt und der Grundrenten- 
Ablösungskasse des Staates für die Jahre 1896, 1897, 1898, 1899, 1900 und 1901 
in Gemäßheit des Tit. VII § 11 und 16 der Verfassungs-Urkunde an den Landtag genaue 
Nachweisungen gelangt. 
15. 
Die bei Beratung der Nachweisungen für Eisenbahnneubauten, sodann der Ausgaben 
für Vervollständigung des Telegraphennetzes, ferner für Postbauten und Telephonanlagen in 
den Jahren 1896 und 1897, 1898 und 1899, 1900 und 1901 gefaßten Gesamt- 
beschlüsse, die am Schlusse der Jahre 1899, 1900 und 1902 bestandenen, von der K. Staats- 
regierung zur Einziehung beantragten Kreditreste, wie dieselben in der Anlage zum Berichte 
des Finanzausschusses der Kammer der Abgeordneten aufgeführt sind, und zwar 
1) für 1899. 
I. für die Staatsbahnen von Nr. 1 bis 10 einschließlich 
mit einem Gesamtbetrage voun# .. .165498.--62-J 
II. für die Lokalbahnen von Nr. 1 bis 3 einschiehlih mit 
einem Gesamtbetrage von ...... 2762 K 18 J 
  
sohin in Summa: 168 260 80 J 
67°“
	        
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