Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

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33. 
Auf den Beschluß der beiden Kammern: 
„die Petition des Bezirksgremiums für Handel und Gewerbe in Landshut 
um Errichtung einer Kammer für Handelssachen am dortigen Landgerichte sei der 
K. Staatsregierung zur Berücksichtigung hinüberzugeben,"“ 
erwidern Wir, daß durch K. Allerhöchste Verordnung vom 29. November 1902, Gesetz- 
und Verordnungsblatt Nr. 55 Seite 727 bei dem Landgerichte Landshut für den Bezirk 
dieses Gerichts am 1. Jannar 1903 eine Kammer für Handelssachen errichtet worden ist. 
8 34. 
Straßen-, Brücken- und Wasser-Neubauten. 
Dem von beiden Kammern gefaßten Beschlusse: 
„1. es sei gegen den sofortigen Beginn der Arbeiten gemäß den zu diesem 
Etat erfolgten Willigungen keine Erinnerung zu erheben, 
2. es seien die Petitionen 
a) der Gemeindeverwaltungen Höchberg und Umgebung, betreffend 
den Ausbau beziehungsweise die Weiterführung der Staats- 
straße Roßbrunn-Höchberg nach Würzburg, und 
b) der Arbeiterbevölkerung von Höchberg und Umgebung gleichen 
Betreffs 
der K. Staatsregierung zur Berücksichtigung im nächsten Budget hinüber- 
zugeben,“ 
wurde entsprochen, indem die Bauarbeiten tunlichst ohne Unterbrechung fortgesetzt, beziehungs- 
weise die Mittel für die Erbauung einer Straße durch den Kühbachgrund zwischen Würzburg 
und Höchberg in den Budgetentwurf der XXVII. Finanzperiode, wo sie auch die Genehmi- 
gung fanden, zur Einstellung gelangten. 
* 
Bezüglich des Gesamtbeschlusses beider Kammern: 
„es sei die K. Staatsregierung zu ersuchen, in dem nächsten Etat eine 
Position für Errichtung eines Lehrstuhles für Homöopathie an der Universität 
München oder an einer anderen bayerischen Universität vorzusehen,“ 
verweisen Wir auf die weiteren Verhandlungen über diesen Gegenstand bei Beratung des 
Etats des K. Staatsministeriumso des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten für 
die XXVII. Finanzperiode.
	        
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