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Diesem Beschlusse ist für das Betriebsjahr 1903 Rechnung getragen und es ist der
fragliche Zuschuß auf 300% der Mitgliederbeiträge erhöht worden. Für das Jahr 1904
ist die Angelegenheit zunächst noch offen, da sie mit den schwebenden Verstaatlichungs-
verhandlungen im Zusammenhange steht.
8 42.
Behufs Durchführung des bei Beratung des Etats des Frankenthaler Kanals ge—
faßten Beschlusses beider Kammern:
„es sei die K. Staatsregierung zu ersuchen, zum Zwecke der Förderung
der sanitären Verhältnisse der Stadt Frankenthal mit derselben wegen Abtretung
des Kanals an die Stadt in Verhandlungen einzutreten und bis zur nächsten
Finanzperiode Vorschläge zu machen,“
sind die erforderlichen Einleitungen bereits getroffen.
§ 43.
Zu dem Etat der Ausgaben auf Erziehung und Bildung haben die beiden Kammern
des Landtages übereinstimmend beschlossen:
1) Zu Kap. 4 „Humanistische Gymnasien“ § 2 „Besondere Staatszuschüsse“:
„Es sei der K. Staatsregierung die Ermächtigung zu erteilen, daß im
Falle des Bedürfnisses während der Finanzperiode statusmäßige nichtpragmatische
Lehrer für Fachunterricht (Zeichnen, Turnen, Musik 2c.) an den humanistischen
Gymnasien aufgestellt werden, soferne dies aus den für den bezüglichen Unter-
richt etatsmäßig bewilligten Stundenhonoraren geschehen kann — vorbehaltlich
der jeweiligen nachträglichen Genehmigung dieser Stellen im nächsten Etat.“
2) Zu Kap. 5 „Realgymnasien“ § 3 „Für die pädagogisch-didaktische Vorbildung
der Lehramtskandidaten der Realien“:
„Es sei der K. Staatsregierung die Ermächtigung zu erteilen, eine etwaige
Restsumme zur Einrichtung eines Seminars für Lehramtskandidaten der Mathematik
verwenden zu dürfen."
3) Zu Kap. 6 „Industrieschulen“ § 1 Tit. 1 „Gehalts= und Funktionsbezüge“:
„Es sei der K. Staatsregierung die Ermächtigung zu erteilen zur Auf-
stellung eines Professors statt zweier Reallehrer und eines Werkmeisters statt
eines Vorarbeiters an einer Industrieschule innerhalb der Finanzperiode (anläßlich
der demnächstigen Pensionierung eines Reallehrers an einer Industrieschule)“.
4) Zu Kap. 8 „Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten“ lit. A u. B:
„à) Es sei die K. Staatsregierung zu ermächtigen, etwaige Einsparungen an
den Positionen für Ferienkurse für Lehrer an den vollständigen Lehrer-