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bildungsanstalten und Schullehrerseminarien sowie an den Präparanden-
schulen zur Gewährung von Stipendien an hervorragend gualifizierte Lehrer
an Lehrerbildungsanstalten zum Zwecke des Besuchs einer Universität ver-
wenden zu dürfen.
b) Ferner sei der K. Staatsregierung die Ermächtigung zu erteilen, das im
Laufe der XXVII. Finanzperiode infolge von Frequenzsteigerung notwendig
werdende Hilfslehrerpersonal an den Lehrerbildungsanstalten und Präparanden-
schulen aufzustellen — vorbehaltlich der nachträglichen Genehmigung des
Landtages.“
5) Zu Kap. 8 „Lehrer= und Lebrerinnenbildungsanstalten“ lit. D:
„Es sei die K. Staatsregierung zu ermächtigen, daß, insolange sich an der
Position lit. c zu 15000 „für die in der einjährigen Schulpraxis befind-
lichen absolvierten Seminaristen und Seminaristinnen“ infolge des dermaligen
geringen Standes an unverwendeten Schuldienstexspektanten Einsparungen er-
geben, dieselben zu den Ausgaben auf die Positionen lit. a „für dürftige Schul-
seminaristen" und lit. b „für dürftige Präparanden“ mit verwendet werden
dürfen.“
Von diesen Beschlüssen haben Wir Kenntuis genommen. Seitens des K. Staats-
ministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten wird von den bezußglichen
Ermächtigungen gegebenen Falles Gebrauch gemacht werden.
8 44.
Bei Beratung des gleichen Etats haben die beiden Kammern des Landtages beschlossen:
„die Petitionen:
a) der Professoren für Religionslehre an humanistischen Gymnasien um Besserung
ihrer Gehaltsverhältnisse,
b) des Ausschusses des bayerischen Gymnasialturulehrer-Vereins in München
um Einreihung der Turnlehrer an den Gymnasien nach längerer Dienstzeit
in die Klasse Xle des Gehaltsregulativs für die pragmatischen Beamten,
c) der Kommission zur Erreichung eines Gymnasiums im Nordwesten Münchens
und Genossen um Bewilligung der Mittel zur Errichtung eines Gymna-
siums im Nordwesten Münchens,
d) der Kassiere und Sekretäre der bayerischen Industrie= und Kunstgewerbe-
schulen sowie des Kasseverwalters der Gymnasien in Nürnberg um Ver-
leihung der Pragmatik, beziehungsweise um Einreihung in die Klasse XIIb
des Gehaltsregulativs für die pragmatischen Staatsdiener,