Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

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8 50. 
Die beiden Kammern haben aus Anlaß der Beratungen zum Etat des K. Staats- 
ministeriums des Innern beschlossen: 
„es sei die Petition der Vorstände des Unterstützungsvereins des Kanzlei- 
personals bei den Bezirksämtern rechts des Rheins um Einstellung einer Anzahl 
pragmatischer Sekretärstellen für ältere Bezirksamtsoffizianten in das Budget 
für die XXVII. Finanzperiode der K. Staatsregierung zur Berücksichtigung in 
der nächsten Finanzperiode hinüberzugeben.“ 
Wir beauftragen das K. Staatsministerium des Innern, im Benehmen mit dem 
K. Staatsministerium der Finanzen bei Aufstellung des Budgets für die XXVIII. Finanz= 
periode diesem Antrage nach Tunlichkeit zu entsprechen. 
B. 
Besondere Wünsche und Anträge. 
§ 51. 
Staatsbeihilfe für die im September 1800 durch Hochwasser Geschädigten. 
Dem Gesamtdbeschlusse der beiden Kammern: 
„es sei die K. Staatsregierung zu ersuchen und beziehungsweise zu er- 
mächtigen, schon vor Beratung der durch die Allerhöchste Thronrede für Linderung 
der durch die jüngsten liberschwemmungen geschaffenen Notlage angekündigten 
Gesetzesvorlagen zur Gewährung augenblicklicher Hilfe und insbesondere zur Er- 
haltung wirtschaftlicher Existenzen aus Staatsmitteln unverzinsliche oder gering 
verzinsliche Darlehen und, soweit notwendig, unrefundierliche Zuschüsse bis zum 
Maximalbetrage von drei Millionen zu gewähren," 
ist durch sofortige Einleitung der staatlichen Hilfsaktion entsprechende Folge gegeben worden. 
52. 
Deckung des Bedarfes der Kriegsverwaltung an landwirtschaftlichen Hrodukten 
und industriellen Erzeugnissen. 
Zu Kap. 12 des Hauptetats der Militärverwaltung des Königreichs Bayern für das 
RNechnungsjahr 1899 haben die beiden Kammern des Landtages beschlossen: 
„es sei die Kriegsverwaltung zu ersuchen, anzuordnen, daß bei Deckung des 
Bedarfes an landwirtschaftlichen Produkten und industriellen Erzeugnissen auf die 
inländischen Produzenten und Genossenschaften tunlichst Rücksicht genommen werde.“
	        
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