Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

W 45. 323 
binnen vierzehn Tagen nach der Zustellung die Berufung an das K. Staats- 
ministerium des Innern zu.“" 
2. 
„es sei die K. Staatsregierung zu ersuchen: 
a) im Sinne des Antrages der Abgeordneten Eisenmann und Genossen Er- 
hebungen zu pflegen und bei einer künftigen Revision des bayerischen Gesetzes 
0 * * 29. April 1869 · . 
über die öffentliche Armen= und Krankenpflege vom 1J. Jumis5 die Ab- 
änderung des Art. 22 Abs. 4 dieses Gesetzes in Erwägung zu ziehen; 
b) dieselbe möge beim Bundesrate dahin wirken, daß bei einer demnächst in 
Aussicht stehenden Revision des Reichs-Krankenversicherungsgesetzes vom 
on 16 die §§ Ga, 7, 26a eine solche Fassung erhalten, daß die Heimat- 
gemeinden auch in den Fällen des § Ga Abs. 1 Ziff. 2 und des § 26a 
Abs. 2 Ziffer 2 von allen Leistungen für Kur und Verpflegung innerhalb 
der ersten dreizehn Wochen der Krankheitsdauer frei bleiben," 
ist in seinem ersten Teile durch die Königliche Deklaration vom 10. Mai 1902 entsprochen; 
dieselbe ist durch das Gesetz= und Verordnungsblatt vom 12. Mai 1902 Nr. 21 ver- 
kündet worden. 
Die unter Ziffer 2 lit. a beantragten Erhebungen sind gepflogen worden; das Er- 
gebnis derselben wird dem geäußerten Wunsche entsprechend bei einer künftigen Revision 
des Gesetzes über die öffentliche Armen= und Krankenpflege berücksichtigt werden. 
Die unter Ziffer 2 lit. b erwähnten §§ Ga und 26a des Krankenversicherungsgesetzes 
haben durch das Reichsgesetz vom 25. Mai 1903 Abänderungen erfahren, durch die dem 
Zwecke des Antrages teilweise entsprochen wurde. 
8 66. 
Ausbau des Cokalbahnnetzes. 
Die beiden Kammern haben beschlossen: 
„es sei an die K. Staatsregierung das Ersuchen zu stellen, den Weiterbau 
der Lokalbahnen tunlichst zu beschleunigen."“ 
Seitens der Staatseisenbahnverwaltung ist der Bau der gesetzlich zur Ausführung be- 
stimmten Lokalbahnen nach Möglichkeit gefördert worden. In dem Gesetze vom 10. August 1904, 
die Herstellung von Bahnen lokaler Bedentung betreffend, sind dreißig neue Linien zur Er- 
bauung vorgesehen. 
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