Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

M 46. 333 
worden waren, sowie zur Vorbeugung gegen Wiederkehr ähnlicher Katastrophen sind mit Zu- 
stimmung des Landtags namhafte Mittel verwendet worden. 
Infolge des Zustandekommens des Schulbedarfgesetzes konnte im Zusammenwirken mit 
den Landräten eine namhafte und erfreuliche Verbesserung der Gehalte und Pensionen des 
Lehrpersonals an den Volksschulen erzielt werden. Es darf erhofft werden, daß das Gesetz 
im Sinne einer weiteren Hebung und Förderung des Volksschulwesens wirken werde. 
Mit Befriedigung gedenken Wir auch der erheblichen Willigungen für Hochschulzwecke, 
sodann der Förderung des humanistischen Unterrichts durch Errichtung neuer Anstalten und 
Fürsorge für das Lehrpersonal sowie der Bereitstellung der Mittel zur Aufbesserung der 
Geistlichkeit. 
Die Grundentlastung hat durch die wiederholte Bereitstellung von Mitteln für den 
Amortisationsfonds und für freiwillige Ablösungen sowie durch Vollzugserleichterungen eine 
weitere nicht unwesentliche Förderung erfahren. 
Die Mitwirkung des Landtages hat es ermöglicht, die rentamtliche Verwaltung einer 
durchgreifenden Umgestaltung zu unterziehen, durch welche einerseits den Interessen des Dienstes 
allseitig Rechnung getragen und andererseits eine erhebliche Verbesserung der materiellen Lage 
und Stellung des Gehilfenpersonals herbeigeführt wurde. 
Zur besonderen Befriedigung gereicht Uns ferner, daß durch die bereitwillige Genehmi- 
gung der Mittel die Besoldungsverhältnisse der Staatsbeamten und Staatsbediensteten aber- 
mals soweit tunlich verbessert worden sind. 
Gerne erkennen Wir an, daß die Kammern den auf die Entwicklung des Eisenbahn-, 
Post= und Telegraphenwesens und der übrigen staatlichen Verkehrsanstalten sowie auf die 
Verbesserung der Lage des Personals dieser Anstalten gerichteten Bestrebungen der Staats- 
regierung durch ihre Willigungen eine weitgehende Unterstützung und Förderung haben an- 
gedeihen lassen. 
Die stetige Mehrung der Landtagsarbeiten erheischt dringend eine Beschränkung in der 
Behandlung des Stoffes. Durch die neuen Bestimmungen über den Geschäftsgang des 
Landtags werden die dem allgemeinen Empfinden entgegenkommenden Bestrebungen nach 
Abkürzung der Verhandlungen hoffentlich dem gewünschten Ziele näher gebracht werden. 
Es ist Uns ein Herzensbedürfnis, an dieser Stelle nochmals der Huldigungen dankbar 
zu gedenken, die Uns vor drei Jahren aus Anlaß Unseres achtzigsten Geburtstages von 
den beiden Kammern des Landtags als der verfassungsmäßigen Landesvertretung in so wohl- 
tuender Weise dargebracht worden sind. Wir haben hieraus die beglückende und beruhigende 
Überzeugung geschöpft, daß es ein hohes Gut gibt, das unberührt von allen Tages- 
strömungen und Parteigegensätzen und erhaben über dem Wechsel der Zeiten in allen treuen
	        
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