Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

     
eh- und Verorduungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
W 46. 
München, den 13. Angust 1904. 
  
Inhalt: 
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 9. August 1904, die dienstliche Stellung der Konrektoren an den 
humanistischen Gypmnasien. Realgymnasien und Industrieschulen betreffend. — Königlich Allerhöchste Ver- 
ordnung vom 11. August 1904, die Besoldungen der Staatsbeamten und Staatsbediensteten betreffend. — 
Bekanntmachung vom 8. August 1904, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber 
betreffend. — Ordens-Verleihung. 
  
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Nr. 14129. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, die dienstliche Stellung der Konrektoren an den 
humanistischen Gymnasien, Realgymnasien und Industrieschulen betreffend. 
Im Uamen Seiner Majestät des Königs. 
Tuitpol!, 
uon Goeftes Gnaben Höniglicher Prinz von Hayern. 
Regent. 
Wir finden Uns allergnädigst bewogen, den an den humanistischen Gymnasien, Real- 
gymnasien und Industrieschulen aufzustellenden Konrektoren den Rang und Gehalt, die 
pragmatischen Rechte und die Uniform zu verleihen, wie sie durch Unsere Verordnung vom 
1. Juli 1890 (Gesetz= und Verordnungeblatt Seite 503 f.) den Rektoren der genannten 
Anstalten eingeräumt worden sind. In Bezug auf die Unterrichtserteilung wird das Pflicht- 
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