Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

maoge . 
An####. — 
342 
Anderungen der Pferdeaushebungsvorschrift. 
Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 627, § 5. In der ersten Zeile ist hinter „Ge- 
meindeverwaltungen“ "“) zu setzen; 
als Fußnote ist nachzutragen: 
**) Was in dieser Vorschrift für die Vorstände der Gemeindeverwaltungen angeordnet ist, gilt gleichmäßig 
auch für die Bürgermeister und Magistrate in Städten, 
In Zeile 5 von oben und in der zugehörigen Fußnote ist das Zeichen „ *)“ in: 
***) abzuändern. 
Seite 627. In der Fußnote „***)“ (früher „**)“ ist in der 2. Zeile hinter 
„Pferde“ einzuschalten: 
— ausgenommen die hochtragenden Stuten (siehe § 4, Abs. 3) — 
Seite 629. In § 11,a ist in der 1. Zeile hinter „sämtlichen“ das Zeichen „)“ 
und am Schluß der Seite folgende Fußnote nachzutragen: 
) Fordert der Gestellungsbefehl eine geringere Zahl von Pferden an, so ist nur diese zu stellen; außerdem 
sind die nach der letzten Vormusterung hinzugetretenen Pferde vorzuführen. 
Seite 632, § 15, 3. Absatz. In der 2. Zeile ist hinter „Civilkommissar“ einzufügen: 
und einen Stellvertreter 
und am Schluß folgender Satz nachzutragen: 
Sofern dieser Civilkommissar (oder Stellvertreter) nicht bereits als mittelbarer oder 
P umittelbarer Staatsbeamter vereidigt ist, wird er bei seiner Ernennung nach dem als Anlage 
– 
F. I beigefügten Eidesformular vereidigt. 
Seite 632. In Zeile 3 und 4 des § 16 sind die Worte „Vorstand der Distrikts- 
verwaltungsbehörde oder dessen Vertreter“ zu streichen und ist dafür zu setzen: 
Civilkommissar (siehe § 15, 3. Abs.) 
Seite 633, § 18,0C. In der ersten Zeile ist hinter „Zugang“ das Zeichen ,)"“ 
und am Schluß der Seite folgende Fußnote nachzutragen: 
*) Als Zugang sind auch zu betrachten: die nach § 4, c und d nicht vorgeführten Stuten, sofern die ihre 
damalige Befreiung bedingenden Verhältnisse nicht mehr vorliegen, sowie die inzwischen 4 Jahre alt gewordenen Pferde. 
Seite 638 und 639, § 31. Hinter „d)“ ist nachzutragen: 
di) Verzeichnis der seit der letzten Musterung in Zugang gekommenen Pferde (An- 
lage & mit entsprechender Titeländerung), 
und hinter „k“ hinzuzufügen: 
1) Liquidationsformulare über abgenommene Pferde und Fahrzenge. 
Daselbst S 31. In der vorletzten Zeile ist für „Koppelzeug“ zu setzen: 
Reserve an Koppelzeng
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.