Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

glat 
    
eseh-und Verordnungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
  
I5. 
München, den 29. Jannar 1904. 
  
Inhalt: 
Gesetz vom 26. Januar 1904, die Aufnahme eines Kreisanlehens für die Kreisgemeinde von Mittelfranken 
zur Deckung der Kosten der Errichtung einer Kreis-Taubstummenanstalt in Nürnberg betreffend. — Be- 
kanntmachung vom 21. Januar 1904, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — 
Hofdienst-Nachricht. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme gremder Dekorationen. — Konsulat 
der Vereinigten Staaten von Brasilien in München. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches. 
  
Gesetz, die Aufnahme eines Kreisanlehens für die Kreisgemeinde von Mittelfranken zur 
Deckung der Kosten der Errichtung einer Kreis-Taubstummenanstalt in Nürnberg betreffend. 
Im Mamen Seiner Maoajestät des Königs. 
Titpoll. 
von Gottes Gnaden Slniglicher Prinz von Hayern, 
Negent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrates mit Beirat und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
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