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· Festgesetzter
Kap. § Vortrag Betrag
3
VI in Gabersee:
a) Betrieb der Anstalt 69 000—
b) für Verzinsung des III. oberbayerischen Kreisanlehens . 2600——
c)fünfteTtlgungsratedesIlloberbayertschenKretsanlehens. 30 000—
d) zur Refundierung der eingezehrten Stammkapitalien des
Maximilians Unterstützungsfonds zum Getreibeankauf in
Notjahren . . . ... 10000—
3 Sonstige Krankenanstalten.
2 Für die Universitäts-Augenklinit 1,.000—
3/ An die Gentner'sche Heilanstalt für Sprachkranke . .300—
4 An den Frauenverein vom roten Kreuz für die Krieger'sche ortho-
pädische Anstalt in München .. 1 200—
5| Zuschuß an die freiwillige Sanitäts- Hauptkolonne München . 1000—
6FürdasDrvonHauner’scheKmderspttalmMunchen 1200
7/Für die Anstalt für männliche Unheilbare in Attl:
a) als Jahresbeitrag . 4000—
b) für 2 Freiplätze II. Klasse bieser Anstalt .. 552—
8An den Samariter-Verein für chirurgisch-orthopädische vilfe in
München . 300—
9Ln die Kinderpoliklinik im Reisingerianum in München 500—
10/ An die medizinische Universitäts-Poliklinik in München 500—
11/4 die gynäkologische Universitäts-Poliklinik in München 500.—
12/An die chirurgische Universitäts-Poliklinik in München 500—
13% An das s orthopädische Ambulatorium der chirurg. Poliklinik i in Wünchen 500
4 — — — —— —
5 Universitäts= . Franenklinik in München . 8000
6 Zur teilweisen Deckung der Kosten der Teilnahme von Hebammen
an den Repetitionskursen ... ...... 1 500—
7 Kretinen-Anstalteu:
a) für die Anstalt in Ecksberg für 18 ganze und 6 halbe Freiplätze 7350|—
b) für die Anstalten in Neuendettelsan und Polsingen 200.—
c) für die Anstalt in Schönbrunn #
aa) ordentlicher Jahreszuschuß 2 000—
bb) außerordentlicher Zuschu 500—
d) Zuschuß an die Kretinen-, Blinden= und Taubstummen= Anstalt #
. Ursberg zur Verwendung für a arme Angehörige des Keeises 1
Oberbayern . 1 000.—
Ausgaben für verwahrloste und verlassene Kinder. E
31BeiträgeanRettungsanftaltem
a) an die St. Nikolaus-Anstalt für katholische Knaben in Andechs 1 000·.—
b) an die Rettungsanstalt für katholische Mädchen in Inders-
dorf und zwar: