Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

366 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Festgesetzter 
Kap Vortrag Betrag 
rm 2 
1 
IX Allgemeiner Reservefonds ......... 135 222|4 
Summe Kap. IX für sich! 
Summe der Kreisausgaben 710 998. 5736404 
II. Abschnitt. 
Kreis-Einnahmen. 
I Zuschüsse aus der Staatskasse. 
A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehung und Bildung. 
1 Lateinschulen. 
1| Die auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhenden Fun- 
dationsbeiträüge . . — — 
Aus der Kreisschuldotation !h-—’ 2576|82 
# —. z 2 5768 32 
2 Gewerblich-technische Schulen -....... — — 
Summe § 2 für sich! 
3 Volksschulen. 
1| Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Fundations- 
beiträge . . . 15 788|23 
2| Leistungen für ständige Bauausgaben 1353 
3/ Budgetmäßige Kreisschuldotation und zwar: 
a) seitherige budgetgemäße Kreisschuldotatio 76 018|110 
b) neue Kreisschuldotation zur Unterstützung der mit Schul- 
lasten überbürdeten Gemeinden 31 500— 
4“ BZuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Absf. 2 Zif. 2 und 
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bis- 
herigen Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrer- 
einkommens, dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen 
1 Lehrerinnen und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für 
6 Gemeinden mit weniger als 10000 Einwohnen. 216 880/70 
5Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und 
E mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den 
i Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zuge— 
flossenen Dienstalters- und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 
Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes einschließlich der Dienstalters- und 
persönlichen Zulagen des Lehrpersonals an der Seminarübungs- 
— schule der Kreislehrerinnenbildungsanstalt in München :312 244|18 
6| Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetzes 
1 vom 28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 ziff. 4 des angeführten 
Gesetzes) 150 000— 
7 Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der 
Gemeinden bis zu 10000 Einwohnern nach Maßgabe der zum 
. Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse 506 542.4 — — 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.