Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
M 48. 367 
Festgesetzter 
Kap'§8 Vortrag Betrag 
A 
113)8ur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits vor 
dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine cuiesziert worden sind 
/ – – 
9 a) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur unterstützung 
dienstunfähig gewordener Schullehrer 253 520— 
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst- 
alterszulagen im Pensionsfalle 45 886 K — J— — — 
c) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionierten 
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer, weltlichen Lehrerinnen. 
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen . .. 15 700— 
10|] Unterstützungsbeiträge für Schullehrer-Relikten: 
a) nach der in der XX. bezw. XXIII. Finanzperiode festgesetzten 
Norm (240.4 bezw. 300 ∆ für eine Witwe, 130•4 bezw. 
150 ∆& für eine Doppel-Waise und 100 .4 für eine einfache 
Waise) .. . . .1585610 M — — — 
b) zur Unterftützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen 
Lehrer. Relikten 6 300— 
I) für dürftige, dem unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen 2.000.— 
11¼ Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen 1 715— 
12“ Zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten währen der Ab- 
leistung ihrer gesetzlichen Militärdienstzeit 1 000— 
Summe § 3 710 rst +— — 1 112 67974 
Summe Kap. 1 A 710 938 4K4— 11525 
B. Zuschüsse aus Zentralfonds für Industrie und Kultur. 
1 Auf Landeskultur und landwirtschaftliche Interessen überhaupt . 2572— 
2 Zu den Ausgaben des kulturtechnischen Dienstes .. 14 400— 
Summe Kap. J B — 7 – ½ 16 972— 
Summe Kap. I 710 938 K— f 1 
II Fundations- und Dotationsbeiträge der Gemeinden — — 
III Zuflüsse aus sonstigen Einnahmsquellen: 
a) Die Renten des allgemeinen deutschen Schulfonds nach Ab- 
zug der Verwaltungskosten 56 000.— 
b) Renten aus dem Maximilians- Hilfsfond 5 800— 
c) Ubrige Einnahmen: 
Zuschuß des K. Progymnasiums Schäftlarn zum Gehalte des Ge- 
sang= und Musiklehrers dieser Anstalt 1 000— 
Summe Kat# A 62 800— 
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