M 48. 367
Festgesetzter
Kap'§8 Vortrag Betrag
A
113)8ur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits vor
dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine cuiesziert worden sind
/ – –
9 a) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur unterstützung
dienstunfähig gewordener Schullehrer 253 520—
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst-
alterszulagen im Pensionsfalle 45 886 K — J— — —
c) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionierten
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer, weltlichen Lehrerinnen.
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen . .. 15 700—
10|] Unterstützungsbeiträge für Schullehrer-Relikten:
a) nach der in der XX. bezw. XXIII. Finanzperiode festgesetzten
Norm (240.4 bezw. 300 ∆ für eine Witwe, 130•4 bezw.
150 ∆& für eine Doppel-Waise und 100 .4 für eine einfache
Waise) .. . . .1585610 M — — —
b) zur Unterftützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen
Lehrer. Relikten 6 300—
I) für dürftige, dem unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen 2.000.—
11¼ Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen 1 715—
12“ Zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten währen der Ab-
leistung ihrer gesetzlichen Militärdienstzeit 1 000—
Summe § 3 710 rst +— — 1 112 67974
Summe Kap. 1 A 710 938 4K4— 11525
B. Zuschüsse aus Zentralfonds für Industrie und Kultur.
1 Auf Landeskultur und landwirtschaftliche Interessen überhaupt . 2572—
2 Zu den Ausgaben des kulturtechnischen Dienstes .. 14 400—
Summe Kap. J B — 7 – ½ 16 972—
Summe Kap. I 710 938 K— f 1
II Fundations- und Dotationsbeiträge der Gemeinden — —
III Zuflüsse aus sonstigen Einnahmsquellen:
a) Die Renten des allgemeinen deutschen Schulfonds nach Ab-
zug der Verwaltungskosten 56 000.—
b) Renten aus dem Maximilians- Hilfsfond 5 800—
c) Ubrige Einnahmen:
Zuschuß des K. Progymnasiums Schäftlarn zum Gehalte des Ge-
sang= und Musiklehrers dieser Anstalt 1 000—
Summe Kat# A 62 800—
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