Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

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1. Dem zur Förderung des Volksschulwesens dienlichen Beschlusse des Landrats über 
die Aufstellung eines zweiten fachmännischen Kreisscholarchen mit dem Titel eines Kreis- 
Schulinspektors und über die Regelung seiner Gehalts= und Pensionsverhältnisse erteilen 
Wir gerne Unsere Genehmigung. 
Die bei diesem Anlasse vorgetragene Bitte des Landrats, die Gehaltspositionen für 
die Kreisschulinspektoren auf die Staatskasse zu übernehmen, haben Wir Unseren Staats- 
ministerien des. Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten und der Finanzen zur Wür- 
digung überwiesen. 
2. Zu den Beschlüssen des Landrats über Bauvornahmen bei der Kreisackerbauschule 
Schönbrunn und über den Ankauf eines Wiesengrundstückes für das Schulgut erteilen Wir 
Unsere Genehmigung. 
3. Die Beschlüsse des Landrats in Bezug auf die gemeinschaftlichen Satzungen der 
Kreis-Pensionsanstalten für dienstunfähige Lehrpersonen haben bei Erlassung Unserer Ver- 
ordnung vom 2. Januar 1904 die entsprechende Würdigung gefunden. Zu den Landrats- 
beschlüssen über die Regelung der dem Lehrpersonal an den Volksschulen vom 1. Jannuar 1904 
ab zu gewährenden Ruhegehalte haben Wir Unsere Genehmigung bereits erteilt und ver- 
weisen Wir hiewegen auf die Entschließung des Staatsministeriums des Innern für Kirchen- 
und Schulangelegenheiten vom 10. Januar 1904 Nr. 167. Fir die in diesen Beschlüssen 
zutage tretende Fürsorge für das dienstunfähige Lehrpersonal sprechen Wir dem Landrate 
gerne Unsere Anerkennung aus. 
4. Die auf die Regelung der Gehalts= und Pensionsverhältnisse des Lehrpersonals an 
der Taubstummenanstalt in Straubing bezüglichen Beschlüsse des Landrats erhalten Unsere 
Genehmigung. 
5. Die vom Landrate für den Bedarfsfall weiter beschlossene Bereitstellung des Betrages 
von 2000 — aus der Kreisreserve zu Zwecken der inneren Einrichtung des neuen Anstalts- 
gebäudes der Taubstummenanstalt in Straubing wird genehmigt. 
6. Den Beschlüssen des Landrats über die Aufstellung eines Kreiswanderlehrers für 
Obstbau und Bienenzucht erteilen Wir gerne unter Anerkennung der hierdurch bewiesenen 
Fürsorge für diese wichtigen Betriebszweige der Landwirtschaft Unsere Genehmigung. Be- 
züglich der übernahme der Pensionslast für den Kreiswanderlehrer wird auf die Entschließung 
des K. Staatsministeriums des Innern vom 27. Dezember 1903 Nr. 28660 verwiesen. 
7. Die zur Deckung des Fehlbetrages der III. Niederbayerischen Kreis-Industrie= und 
Gewerbe-Ausstellung erfolgte Willigung von 7000 aus dem Stammvermögen des Kreis- 
fonds für Industrie und Kultur wird genehmigt. 
8. Der Beschluß des Landrats, zu den Kosten der Handwerkskammer einen Zuschuß 
von 9000 —NX zu bewilligen, wird mit der Maßgabe genehmigt, daß der etwaige Mehrbedarf
	        
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