Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

M 48. 385 
Abschied für den Landrat der Pfalz über dessen Verhandlungen für das Jahr 1904. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Cuitpold, 
von Gottes Gnauden Königlicher Prin; von gBayhern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate der Pfalz in seinen Sitzungen vom 
9. bis 21. November 1903 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen und erteilen 
hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1902. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1902 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1904. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks der Pfalz beträgt für das Jahr 1904: 
4713975 & 89 , wovon ein Steuerprozent auf 47 139 M 75 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1904. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und ge- 
faßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung: 
1. Die vom Landrate beschlossene neue Regelung der Gehaltsverhältnisse der nichtprag- 
matischen Kreisbeamten und Kreisbediensteten an der Kreistaubstummenanstalt in Frankenthal 
wird genehmigt.
	        
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