Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

M 48. 387 
Den auf den allgemeinen Reservefonds und auf Erübrigungen überwiesenen Willigungen 
des Landrats erteilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für die 
ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung 
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
Linderhof, den 21. August 1904. 
Luitpold, 
Prinz von Baygern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. Graf v. Feilitzsch. Dr. v.Wehner. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General--Sekretär: 
Ministerialrat Dr. v. Proebst. 
81
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.