Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

W 48. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
389 
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Festgesetzter 
Kap. Vortrag Betrag 
+ 2 
III 51 Besondere Remunerationen und Unterstützungen für das altive Lehr— 
personal und zwar zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspek- 
Kteanten während der Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstpflicht 2 500— 
6] Allgemeine Beiträge an Schul= (bezw. Gemeinde-) Kassen: 
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 
und mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an 
6 den Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds 
3 zugeflossenen Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß 
. Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes . 194 683|55 
b) Weitere Beiträge an die Kassen dieser Gemeinden 9548 — 
) Zuschüsse an die Kassen der übrigen Gemeinden mit Orts- 
statuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an das 
Lehrpersonal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus 
Staats= und Kreisfonds 13 320,— 
d) Weitere Beiträge an die Kassen dieser Gemeinden 2 583 — 
Tre) Sonstige Zuschüsse an Gemeindekassen: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen — — 
6) aus Kreisfonds — — 
7) aus der im außeror dentlichen Etat bewilligten 
neuen Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit 
Schullasten überbürdeten Gemeinden — — 
7 Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Shulhansbanten: 
a) Realexigenz-Beiträüge — — 
b) Zum Unterhalt von Schulhäusern D 15000|— 
c) Zu Schulhaus-Neubauten ' « 
8StandtgeBauausgaben... — — 
9 Prüfungs= und Aufsichtskosten: 
a) Diäten der Distriktsschulinspektoren für die Jornahmem der 
ordentlichen 31 900.— 
« und außerordentlichen Schulvisitationen . 171-Z)— 
E daun für Formularpapiere 200 — 
b) Für die Kreisschulinspektoren 
aa) Gehalte 13500— 
bb) Gehaltszulagen 1 260— 
cc) Diäten und Reisekosten 4120|— 
10|] Pensionen und Alimentationen: 
  
  
  
a) Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, diebereits 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine auiesziert waren: 
aa) aus Zentralfonds. ... . .. 
bb) aus Kreisfonds 
b) Zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 
aa) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung 
dienstunfähig gewordener Schullehrer: 
a) aus Zentralfonds 
  
6) aus Kreisfonds zur Deckung i des Defizites 
  
150 921l39 
33 08767 
81*
	        
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