Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

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Abschied für den Landrat von Oberfranken über dessen Verhandlungen für das Jahr 1904. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Tityol!,. 
von Gottes Gnaden SKöniglicher Prinz von Bayern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Oberfranken in seinen Sitzungen 
vom 9. bis 21. November 1903 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen und 
erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1902. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1902 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1904. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Oberfranken beträgt für das Jahr 1904: 
2 929 427 4 09 J, wovon ein Steuerprozent auf 29 294 IXFM 27 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1904. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und 
gefaßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung: 
1. Der Bewilligung der Mittel für die Errichtung einer Handelsabteilung an der 
K. Kreisrealschule Bayreuth erteilen Wir Unsere Genehmigung. Das K. Staats- 
ministerinm des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten wird gemäß § 2 Abs. 4 
der Schulordnung für die Realschulen die hinsichtlich der Eröffnung der Handelsabteilung 
veranlaßten Verfügungen treffen.
	        
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