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2. Der Beschluß des Landrates, durch welchen der ständige Landratsausschuß unter
Zuziehung von zwei weiteren Landratsmitgliedern bevollmächtigt wurde, hinsichtlich der Kreis-
ackerbauschule in Bayreuth die durch die Lösung des bisherigen Schulgutpachtes veranlaßte
neue Regelung des Guts= und Anstaltsbetriebes mit der Kreisregierung zu vereinbaren und
eventuell die Umwandlung der Anstalt in eine landwirtschaftliche Kreiswinterschule in die
Wege zu leiten, wird genehmigt; Wir beauftragen Unser Staatsministerium des Innern
für Kirchen= und Schulangelegenheiten die hiewegen weiter erforderlichen Verhandlungen
durchzuführen.
3. Die Beschlüsse des Landrats in Bezug auf die gemeinschaftlichen Satzungen der
Kreis-Pensionsanstalten für dienstunfähige Lehrpersonen haben bei Erlassung Unserer Ver-
ordnung vom 2. Januar 1904 die entsprechende Würdigung gefunden. Zu den Landrats-
beschlüssen über die Regelung der dem Lehrpersonal an den Volksschulen vom 1. Januar 1904
ab zu gewährenden Ruhegehalte haben Wir Unsere Genehmigung bereits erteilt und ver-
weisen Wir hiewegen auf die Entschließung des Staatsministeriums des Innern für Kirchen-
und Schulangelegenheiten vom 10. Januar 1904 Nr. 167. Für die in diesen Beschlüssen
zutage tretende Fürsorge für das dienstunfähige Lehrpersonal sprechen Wir dem Landrate
gerne Unsere Anerkennung aus.
4. Den auf die Irrenfürsorge und die Landkrankenpflege bezüglichen Beschlüssen erteilen
Wir, soweit nicht bereits geschehen, gerne Unsere Genehmigung unter wohlgefälliger An-
erkennung der bewiesenen Opferwilligkeit.
Den auf den allgemeinen Reservefonds und auf Erübrigungen überwiesenen Willigungen
des Landrats erteilen Wir Unsere Genehmigung.
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für die
ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade.
Linderhof, den 21. August 1904.
Luitpold,
Prinz von SHLayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. Graf v. Feilitzsch. Dr. v. Wehner.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrat Dr. v. Proebst.