Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

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6. Zu der vom Landrate angeregten, gegenwärtig noch nicht bereiften Frage des 
Ausbaues der Realschulen zu Oberrealschulen muß die Stellungnahme der K. Staats- 
regierung vorbehalten bleiben. 
7. Die beschlossene Erhöhung der Kreisfondszuschüsse an Stadtgemeinden mit Real= 
schulen für Zwecke der gewerblichen Fortbildungsschulen wird gerne genehmigt. 
8. Die auf die Irrenfürsorge und Landkrankenpflege bezüglichen Beschlüsse erhalten 
Unsere Genehmigung, soweit solche nicht bereits erfolgt ist. 
9. Die für landwirtschaftliche Zwecke beschlossenen Willigungen werden unter dem 
Ausdrucke der Anerkennung genehmigt. 
10. Dem Beschlusse des Landrats, zur Unterstützung mittelfränkischer minderbemittelter 
Handwerker und Kleinindustrieller behufs Teilnahme an der Nürnberger Landesausstellung 1906 
insgesamt 15000 = bereit zu stellen, erteilen Wir unter wohlgefälliger Anerkennung dieser 
Leistungen Unsere Genehmigung. 
Den auf den allgemeinen Reservefonds und auf Erübrigungen überwiesenen Willigungen 
des Landrats erteilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für 
die ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Aner- 
kennung aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
Linderhof, den 21. August 1904. 
Luitpold, 
Prinz von Sayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. Graf v. Feilitzsch. Dr. v. Wehner. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrat Dr. v. Proebst.
	        
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