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Tit.
Vortrag
Festgesetzter
Betrag
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II. Abschnitt.
Kreis- Einnahmen.
Zuschüsse aus der Staatskasse.
A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehung und
Bildung.
Lateinschulen.
Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Fundations.
eiträhe .
Aus der Kreisschuldotation. .
Pensionen für quieszierte Studienlehrer und Studienlehrerrelikten .
Summe § 1
Gewerblich-technische Schulen.
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□
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Summe 8§ 2
Volksschulen.
Die auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhenden Jun-
dationsbeiträge .
Leistungen für ständige Bauausgaben
a) Budgetmäßige Kreisschuldotatio
b) Neue Kreisschuldotation behufs unterstützung der mit Schul-
lasten überbürdeten Gemeinden
Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 giff. 2 und
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bisherigen
Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrereinkommens,
dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen Lehrerinnen
und Schuczehlhen aus Staatsfonds und zwar für Gemeinden mit
weniger als 10000 Einwohnen
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks-
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des
Schulbedarfgesetzes — Kap. III § 1 Tit. 6a der Kreis-Ausgaben —
Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetzes
vom 28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 des angeführten
Gesetzes).
Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der
Gemeinden bis zu 10000 Einwohnern nach Maßgabe der zum
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse — Kap. III
§ 1 Tit. 3 der Kreis-Ausgaben. 588745.# 28—
25 403|02
171|71
47 433|86
24 600—
247 50687