Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

M 48. 461 
1. Gerne genehmigen Wir die Beschlüsse des Landrates, durch welche die Gehalts- 
und Pensionsverhältnisse des Lehrpersonals an der Kreis-Taubstummenanstalt in Augsburg 
neu geregelt, sowie die Mittel zur Vermehrung des Lehrpersonals an der Kreis-Taubstummen= 
anstalt in Augsburg und zur Erhöhung der Zuschüsse für die Taubstummenanstalt in 
Dillingen und die Blindenanstalt in Augsburg bereitgestellt wurden. 
2. Zu der vom Landrate beschlossenen Erhöhung der Mittel für Stipendien an Be- 
sucher der Molkereischule Weihenstephan wie zu der auf die Kreisreserve des Vorjahres 
überwiesenen bezüglichen Willigung erteilen Wir Unsere Genehmigung. 
3. Der Landrat hat den Zuschuß zur Förderung der gewerblichen Fortbildungsschulen 
von 26 000 & auf 30 400 —X& erhöht und damit namentlich auch die Regelung der Ver- 
gütungen an das Realschulpersonal für den Unterricht an den gewerblichen Fortbildungs- 
schulen ermöglicht. 
Wir erteilen diesem Beschlusse gerne Unsere Genehmigung. 
4. Der Landrat hat beschlossen: 
1. von den alljährlichen Betriebskosten der gewerblichen Fachschule für Schlosser, 
Schreiner und Spengler in Augsburg ¼ auf Kreisfonds zu übernehmen, soweit 
die Betriebskosten nicht aus eigenen Einnahmen der Anstalt oder aus Staats- 
zuschüssen Deckung finden, 
2. zu den Kosten der Errichtung der Anstalt der Stadt Augsburg einen einmaligen 
Zuschuß von 2 400 J zu bewilligen. 
Diesem für die Förderung der gewerblichen Ausbildung wichtigen Beschlusse wird 
hiemit die Genehmigung erteilt. 
5. Dem Beschluß des Landrats, wonach die Mittel zur Errichtung einer fünften philo- 
logischen Gymnasiallehrerstelle am Progymnasium Öttingen zur Verfügung gestellt wurden, 
haben Wir bereits gelegentlich der Besetzung der Stelle Unsere Genehmigung erteilt. 
6. Die Beschlüsse des Landrats in Bezug auf die gemeinschaftlichen Satzungen der 
Kreis-Pensionsanstalten für dienstunfähige Lehrpersonen haben bei Erlassung Unserer Ver- 
ordnung vom 2. Januar 1904 die entsprechende Würdigung gefunden. Zu den Landrats- 
beschlüssen über die Regelung der dem Lehrpersonal an den Volksschulen vom 1. Januar 
1904 ab zu gewährenden Ruhegehalte haben Wir Unsere Genehmigung bereits erteilt 
und verweisen Wir hiewegen auf die Entschließung des Staatsministeriums des Innern 
für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 10. Januar 1904 Nr. 167. Für die in diesem 
Beschlusse zutage tretende Fürsorge für das dienstunfähige Lehrpersonal sprechen Wir dem 
Landrate gerne Unsere Anerkennung aus. 
7. Wir genehmigen die Beschlüsse hinsichtlich der Gewährung erheblicher freiwilliger 
Zuschüsse an Distrikte und Gemeinden zu den Kosten der Herstellung von Hochwasser- 
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