Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

  
  
  
  
  
  
  
M 48 473 
Festgesetzter 
Kap. 8 Vortrag Betrag 
rn 2 
VI 8 c) für Unterbringung von Kindern protestantischer Konfession 
in Rettungshüusern .. 600— 
d) für Unterbringung verwahrloster und verlassener Mädchen 
aus dem Donaumoose in Erziehungs= und Rettungsanstalten 1000— 
9 Unterstützung gem eindlicher und distriktiver Armen- 
pflegen. 
Fakultative Unterstützung an gemeindliche Armen- 
pflegen zum Unterhalte von Geisteskranken in Kreis- 
Irrenanstalten ....... .. 3000— 
10—————————————— —- 
11 Sonstige Ausgaben für Wohltätigkeit. 
a) für die Suppenanstalt in Altenberg . :-350— 
b) für die Krippenanstalt in der Wertach— Vorstadt Angsburg 300— 
c) für das Kinderasyl in Gundelfingen. 500— 
Demselben außerordentlicher einmaliger Beitrag im Hin- 
blick auf die Umwandlung der Anstalt in eine öffent che 
Stiftug 300— 
d) der Kinderbewahr- und Krippenanstalt in Pfersee. .. :300— 
e) für außerordentliche Notfälle, eventuell für Mehrung de des Ver- 
mögens des Maximilians-Hilfsfonds . 5000— 
OdemVeremefurArbeiterkolomenmBayern 1 200— 
8) dem Vereine zur Errichtung einer „Herberge zur veinat 
in Augsburg . . DOG- 
ebendemselben für sein Lehrlingsheim 100 — 
h) dem kath. St. Johannis-Zweigverein in Augsburg 150 
i) dem Vereine „kath. Lehrlingsheim“ in Augsburg 100— 
k) dem Vereine der Freundinnen junger Mädchen in München 200— 
1) dem Marianischen Mädchenschutzverein für Bayern, Zweig- 
verein Augsburg 200— 
m) dem bayer. Frauenverein zur Förderung der Landkranken- 
pflege durch den Frauenverein vom roten Kreuz im Kreise 
Schwaben und Neuburg . 1500— 
n) der Wohltätigkeitsanstalt des Dr. Kohnle in Pfronten .. )()0— 
o) Bethaus der Wertach-Vorstadt in Augsburg für Kinderpflege "300— 
1 ) Schutzengelhaus Möhren 100— 
12 — — — — — — — — — — 
13 Ersatzleistung an unmittelbare Gemeinden für die 
Unterbringung von Geisteskranken und Blöden in 
JIrren= und Blöden-Anstalten nach der K. Deklaration 
vom 10. Mai 1902. 3 500— 
14 Zuschuß an Distriktsgemeinden zur uUnterstützung der 
mit Armenlasten überbürdeten Gemeinden nach der K. 
Deklaration vom 10. Mai 1902 22 66.0.— 
S# Ke# WI 164 60s 82 
  
  
  
  
 
	        
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