Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

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ch-und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
    
MÆ Z3. 
München, den S. Oktober 1904. 
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Inhalt: 
Bekauntmachung vom 25. September 1004, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — 
Bekanntmachung vom 29. September 1904, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns be- 
treffend. — Bekanntmachung vom 2. Oktober 1904, Gesamtverzeichnis derjenigen Lehranstalten, welche zur 
Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, 
betreffend. — Bekanntmachung, Amtsbezirksänderung der Gemeinde Halsbach betreffend. — Hofdienst- 
Nachrichten. — Hoftitel-Verleihung — Königlich Allerhöchste Genehmigung, den Hofstaat Ihrer Kaiserlichen 
und Königlichen Hoheit der Prinzessin Gisela, Gemahlin Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Leopold von 
Bayern, betreffend. — Ordene-Verleihung. — Röniglich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder 
Dekorationen. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches. 
  
  
Nr. 21345. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
Kl. Staatsministerium des Innern. 
Der Bayerischen Bodenkreditanstalt in Würzburg wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb 
der gesetzlichen Maximalgrenze des Pfandbrief-Umlaufs eine weitere Serie (XIX) 4% iger, 
bis zum Jahre 1909 unverlosbarer und unkündbarer Hypothekenpfandbriefe zu 5 Millionen 
Mark, sowie eine Serie (XX) 3 1/20%/ iger verlosbarer Hypothekenpfandbriefe zu 5 Millionen 
Mark in den Verkehr zu bringen. Beide Pfandbriefserien werden in Stücke zu 2000, 
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