Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

M 66. 
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Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
VIII. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. 
Die Nummern 
4. Landwirtschaftliche und Gärtner-Lehr- 
anstalten 
und 
5. Tierärztliche Hochschulen 
erhalten nebenstehenden Zusatz 
(Spalte 4): 
  
  
  
Der für die landwirt- 
schaftlichen und tier- 
ärztlichen Hochschulen 
;owie die Königlichen 
Gärtnerlebranstalten. 
erforderliche Bedarf an 
Bureau= und Kassen- 
beamten wird vorzugs- 
weise aus der Zahl der 
im Bereiche der Gene- 
ralkommissionen be- 
schäftigten Bureauan-- 
wärter gedeckt, die die 
Prüfung zum General- 
kommissions-Sekretär 
mit Erfolg abgelegt 
haben. 
IX. Ministerium der geistlichen, Unterrichts und Medizinal Angelegenheiten. 
Es ist neu einzuschalten: 
JHa. Königliche Akademie zu Posen. 
Bureauhilfsarbeiter. 
Die Nr. 11 erhält folgende erwei- 
terte Fassung: 
11. Technische Hochschulen und König- 
liches Materialprüfungsamt in 
Dahlem. 
*Bureaubeamte. 
Bibliothekexpedienten bei 
Technischen Hochschulen. 
den 
  
Die Stelle wird 
zwischen Militär- 
und Zivilanwär- 
ter abwechselnd 
besetzt. 
mindestens zur 
Hälfte. 
  
Der Kurator der Aka- 
demie. 
niglichen Technischen 
;r#ô Rektoren der Kö- 
Hochschulen bezw der 
Direktor des Mate- 
rialprüfungsamts. 
 
	        
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