Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

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Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
  
II. Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts. 
Bei Ziffer 12 
„Oberpedelle, Pedelle, Kanzlei-, 
Kassen-, Bibliothek-, Instituts- 
und Hausdiener der Hochschulen“ 
ist in Spalte 3 statt 
  
  
„Ministerium der Justiz, 
des Kultus und Un- 
terrichts“ 
zu setzen: 
Senate der Universi- 
täten Heidelberg und 
Freiburg sowie der 
Technischen Hoch- 
schule in Karlsruhe. 
III. Ministerium des Innern. 
Beiziffer 2 ist statt „dem Statistischen 
Bureau (bezw. Statistischen Landesamte“") 
zu setzen: 
dem Statistischen Landesamte, 
IV. Ministerium der Finanzen. 
Bei Ziffer 1 (Spalte 1), Ziffer 5 
(Spalte 1) und Ziffer 13— 16 (Spalte 3) 
ist statt: „Domänendirektion“ zu setzen: 
Forst= und Domänendirektion 
VI. Grohherzogtum Pessen. 
II. Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern. 
Bei Ziffer 7 sind die Worte „und 
Wärter“ zu streichen. 
  
VII. Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Es treten hinzu: 
II. Ministerium des Innern. 
12. Bei den Chausseeinspektionen zu 
Grabow, Parchim, Schwerin, Rostock, 
Güstrow und Waren: 
Diütarische Burcaugehilfen. 
13. Beim Landesversicherungsamte: 
Bureaubeamter. 
  
  
abwechselnd. 
1 
I Großherzogliches 
WMilitärdepartement 
zu Schwerin. 
| 
  
  
Höhere wissenschaftliche 
Prüfung. 
desgl.
	        
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