Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

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2. Der Batteriekasten ist in eine Versandkiste einzusetzen und der Zwischenraum 
ringsum mit Kieselguhr auszufüllen. 
3. Die Pole müssen gegen Kurzschluß gesichert sein. 
4. Die Kisten müssen mit zwei Handhaben versehen sein und auf den Deckeln deut- 
lich die Aufschriften „Elektrische Akkumulatoren“ und „Oben“ tragen. 
II. In Nr. XXXV a lit. D Abs. 2 wird der zweite Satz „Auch dürfen — gelagert 
werden“ gestrichen. 
III. In Nr. XXXVwird hinter dem mit „Bautzener Sicherheitspulver“ beginnenden 
Absatz eingefügt: 
Bavarit]l und II (Gemenge von etwa 90 Prozent salpetersaurem Ammoniak 
und nitriertem Naphthalin, mit oder ohne Zusatz von Holzkohle), 
Die Anderungen treten sofort in Kraft. 
München, den 24. Oktober 1904. 
v. Frauendorser. 
  
hofdienst Machrichten. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 17. Oktober 1904 die K. Kammer- 
junker Theobald Freiherrn von Malsen, 
Hauptmann im Infanterie-Leib-Regiment, 
und Otto von Faber du Faur, Ritt- 
meister und Adjutant der IV. Armee-Inspek- 
tion, auf ihr alleruntertänigstes Ansuchen zu 
K. Kämmerern zu ernennen. 
  
Ordens-Verleihungen. 
Im Namen Seiner Majestät des Köuigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 27. August 1904 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem K. K. Landes- 
regierungsrat Johann Stöckl in Salzburg 
den Verdienstorden vom heiligen Michael 
III. Klasse und dem K. K. Forstinspektions= 
kommissär I. Klasse Jakob Dunkl in Salz- 
burg den Verdienstorden vom heiligen Michael 
IV. Klasse zu verleihen. 
Konsulat der Nepublik Bolivia in 
München. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben mit Allerhöchster Entschließung vom 
17. Oktober 1904 zu genehmigen geruht, 
daß der zum Bolivianischen Konsul in Mün- 
chen ernannte Dr. Erwin von Dessauer 
in dieser dienstlichen Eigenschaft anerkannt 
werde. 
 
	        
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