Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

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nicht hierfür in einzelnen Bundesstaaten besondere Behörden bestellt sind, den Ersatz- 
angelegeheiten als „Ersatzbehörde dritter Instanz“ vor. 
R. M. G. 8 30, dc. 
In Bayern fungieren als Zivilmitglieder der Ersatzbehörden dritter Instanz 
für den Bezirk des I. Armeekorps der Präsident der Regierung von Oberbayern 
in München, 
für den Bezirk des II. Armeekorps der Präsident der Regierung von Unterfranken 
und Aschaffenburg in Würzburg, 
für den Bezirk des III. Armeekorps der Präsident der Regierung von Mittelfranken 
in Ansbach. 
Im Großherzogtum Hessen tritt an Stelle des kommandierenden Generals der 
Kommandeur der Großherzoglich Hessischen (25.) Division. 
In der dritten Instanz fungieren nachstehende Zivilbehörden: 
a) für Preußen sowie für Waldeck und Pyrmont die betreffenden Königlich 
Preußischen Oberpräsidenten, 
b) für Baden ein Beauftragter des Großherzoglich Badischen Ministeriums des 
Innern zu Karlsruhe, 
c) für Hessen ein Beauftragter des Großherzoglich Hessischen Ministeriums des 
Innern zu Darmstadt, 
d) für Mecklenburg-Schwerin das Großherzoglich Mecklenburgische Ministerium des 
Innern zu Schwerin, 
e) für Großherzogtum Sachsen das Großherzoglich Sächsische Staatsministerium, 
Departement des Innern, zu Weimar, 
|) für Mecklenburg-Strelitz die Großherzoglich Mecklenburgische Landesregierung zu 
Neustrelitz, 
g) für Oldenburg das Großherzoglich Oldenburgische Staatsministerium, Departement 
der Justiz, zu Oldenburg, 
h) für Braunschweig das Herzoglich Braunschweig-Lüneburgische Staatsministerium, 
Abteilung des Innern, zu Braunschweig, 
1)für Sachsen-Meiningen das Herzoglich Sächsische Staatsministerium, Abteilung 
des Innern, zu Meiningen, 
k) für Sachsen-Altenburg das Herzoglich Sächsische Ministerium, Abteilung des 
Innern, zu Altenburg, 
1!) für Sachsen-Coburg und Gotha der Chef des Departements IV des Herzoglich 
Sächsischen Staatsministeriums zu Gotha, 
imm) für Anhalt das Herzoglich Anhaltische Staatsministerium zu Dessau,
	        
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