Muster 12.
E.
Urlaubspaß.
6.
Die ausgehobenen Rekruten werden in den Grundlisten gestrichen, treten in die Kontrolle
der Landwehrbehörden (8§ 80) und erhalten Urlaubspässe nach Muster 12.
7. Diejenigen tanglichen Militärpflichtigen, welche nicht ausgehoben worden sind, werden
für eine bestimmte Waffengattung bezeichnet. und bleiben „Überzählige“. Dieselben
bleiben im Besitz ihres unter „Bemerkungen“ durch die Ersatzkommission entsprechend.
vervollständigten Losungsscheins (§ 35f).
Die in ihrem dritten Militärpflichtjahre stehenden „Überzähligen“ werden ebenso,
wie die in ihrem dritten Militärpflichtiahre ausgehobenen aber bis zum nächsten
1. Februar nicht eingestellten Rekruten (8 77,4) am nächsten 1. Februar zur Ersatz-
reserve — erforderlichenfalls unter Verteilung auf eine andere Waffengattung usw. —
übergeführt (§ 40,10).?) Die Überzähligen jüngerer Jahrgänge — sofern nicht infolge
nachträglich eingetretenen Bedarfs auf sie zurückgegriffen werden muß (§ 34) —
sowie zwar ausgehobene aber als überzählig nicht eingestellte Rekruten solcher Jahrgänge
(§ 77,/0) bleiben bis zum nächsten Jahre zurückgestellt.
Hinsichtlich Entscheidung über Entziehung der Vergünstigung der Zurückstellung wegen
bürgerlicher Verhältnisse siehe §S 64, 5 b und 66, 3 b; über nachträgliche Aushebung
und Wiederheranziehung zur Ableistung des Restes der aktiven Dienstpflicht von Personen,
die wegen bürgerlicher Verhältnisse berücksichtigt worden sind, siehe §S 9,; 39,;
40, ; 64,ce und 82,Scz; über die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen
Mannschaften siehe § 82,,, über die von den Truppen-(Marine-tteilen abgewiesenen
Einjährig-Freiwilligen siehe § 94,.
Den Ersatzreservisten, welche zur ersten Übung einberufen werden sollen, ist, von be-
sonderen Ausnahmefällen abgesehen, der Gestellungstag bis zum 15. Juli des betreffen-
den Kalenderjahres durch den Bezirkskommandeur bekannt zu machen.
G. v. 11. 2. 88 Art. II. §#§ 13 und 20. .
Erfolgt bei späterer Abhaltung des Aushebungsgeschäfts die Uberweisung zur
Ersatzreserve erst nach dem 15. Juli, so hat die Bekanntgabe des Gestellungstages an
die zur libung heranzuziehenden Mannschaften in der Regel im Aushebungstermine
durch den Bezirkskommandeur zu geschehen.
Auch ist die unmittelbare Aushändigung von Gestellungsbefehlen an dieselben zu ver-
anlassen oder, wenn dies nicht geschehen kann, ihnen mitzuteilen, daß sie näheres über Ort
und Stunde der Gestellung durch das sie kontrollierende Bezirkskommando erfahren werden.
Betreffs Bekanntgabe des Gestellungstages an schiffahrttreibende Mannschaften,
sowie an solche Ersatzreservisten u#sw., welche auf ihren Wunsch später oder als Nach-
ersas nachträglich zur Übung herangezogen werden sollen, siehe § 117, 3 und 8.
* Ihre Tien#tilicht in der Ersatzreserve wird vom 1. Oktober des 1. Mlitärpflichtjahres berechnet (§§ 13,2 und 18.2).