Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

  
  
des Aushebungsbezirks 
18 zu (Ort) 
Bundesstaat) 
im Frieden ausgeschlossen. 
zu geben. 
der Marine sind alsdann nur ausgeschlossen: 
sind, — dauernd; 
rechte bestraft sind, — für die Dauer, während welcher sie 
stehenden Bestimmungen für die Landsturmpflichtigen. 
behörden gegenüber als Ausweis. 
„den ien 19 
Ersatznommission im Gezirk 
Infanteriebrigade. 
Ver Zivilvorsitzende. 
Duplikat 50 Pfennig. 
  
21 
 
	        
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