Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

W. O. 
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Muster 6 zu 88 46, 47 u. 48. 
Rekrutierungsstammrolle, Alphabetiche Liste und Restantenliste. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
1.. 7. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 
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Anmerkung 
1. In die Spalte „Bemerkungen“ werden alle Bestrafungen, mögen sie vor oder nach dem Eintritte der Betroffenen 
in das miltärpflichtige Alter erfolgt sein, eingetragen, soweit sie zur Kenntnis der mit Führung der Stamm- 
rollen betrauten Behörden gelangen, auch liegt letzteren die Verpflichtung ob, die in einzelnen Fällen etwa 
hervortretenden Zweifel durch die nötigen tatsächlichen Erörterungen aufzuklären und das Ergebnis in der 
Stammrolle zu vermerken. 
« Ebenso ist tunlichst anzugeben, ob und eventuell wann etwaige Strafen verbüßt worden sind. 
Auch haben sonstige Angaben, welche zur Beurteilung des Lebenswandels von Bedeutung sind, Anfnahme 
zu finden. 
u Ob die Spalten 11 bis 17 in den Rekrutierungsstammrollen auszufüllen sind, bestimmen die Zivilvorsitzenden 
der CErsatzkommissionen. 
uDie körperlichen Fehler werden nach Ziffer und Buchstaben der Anlage (bezw. des Paragraphen) der Heer- 
ordnung bezeichnet und sind sämtlich für jedes Musterungsjahr aufzuführen. 
Das Gewicht der Militärpflichtigen ist bei den im § 5,b und e der Heerordnung bezeichneten Mannschaften 
durch die Ersatzkommission, bei Umbestimmungen durch die Ober-Ersatzkommission, sowie ferner in allen Fällen 
einzutragen, in denen aus anderen Gründen eine Feststellung des Körpergewichts ausgeführt worden ist. 
Eine Angabe über die Sehschärfe ist nur in den Fällen erforderlich, in denen sie militärischerseits fest- 
gestellt werden muß. 
Es ist festzustellen, ob der Betreffende zur seemännischen oder halbseemännischen Bevölkerung gehört (8§ 23) 
und somit der Aushebung für die Marine unterworfen ist. 
(Diese Anmerkungen sind nur auf das Titelblatt — nicht auch auf die Einlagebogen — zu setzen.) 
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