Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

  
  
  
  
  
  
  
W. O — 191 — 
Muster 19 zu §§ 102 und 121. 
Landsturmrolle I und II. 
Datum, Ort, Bisheriger - 
Familiennamen (Bezirksamt usw.) Aufenthaltsort Entscheidung 
der Geburt (Wohnung) der Be- 
Nr. und RMHMeligion 
Stand Ob Ersatz- merkungen 
Vornamen oder verheiratet tommi 
Gewerbe Kinder ommission 
1. 2. 3. 4. 7 6. 7. 
  
  
  
  
  
  
  
Anmerkung. 
1. Die Landsturmrolle 1 enthält die Landsturmpflichtigen des ersten Aufgebots und die unausgebildeten Land- 
sturmpflichtigen des zweiten Aufgebots der vom Aufrufe betroffenen Jahresklassen. 
In die Landsturmrollen II werden die vom Aufrufe betroffenen ausgebildeten Landsturmpflichtigen 
des zweiten Aufgebots aufgenommen. 
Die Landsturmrollen werden in der Größe eines Bogens angelegt und für die Namen jede Seite in der 
Regel in fünf Querspalten geteilt. 
3. In den Landsturmrollen II ist in Spalte 2 auch der Dienstgrad“ anzugeben, Spalte 6 bleibt unausgefüllt. 
4. In Spalle 7 ist die erfolgte Einstellung unter Angabe des Truppenteils usw. oder die Art der Verwendung 
einzutragen.
	        
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