Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

195 — 
Muster 24 zu § 129. 
Liste 
der bei dem Bekleidungsamte de korps beschäftigten Zivilhandwerker, 
kontrolliert und vom Waffendienste für 
welche von dem Bezirkskommano 
das Mobilmachungsjahr 19 zurückzustellen sind. 
  
  
Fanmilien= Wann und bei Wohnung 
namen Waffen- welchem Truppenteil 
me Dienstgrad ffe elch ppente Bemerkungen 
. und gattung fin das stehende Heer Bezirks- 
S . Or Straße 
Vornamen eingetreten amt usw. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Richtigkeit bescheinigt 
......... ,den..........19. 
Der Vorstand 
des Bekleidungsamts des . . . . .. korps. 
Bemerkung. 
Veränderungen (§ 129,8) sind nach Ab= und Zugängen zu trennen. 
26
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.