Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

W. O. — 233 — 
b) 
c) 
Geläufigkeit zu übersetzen, auch über die vorkommenden Formen und die einschlagenden 
grammatikalischen Regeln Auskunft zu geben. Daneben wird für das Lateinische die 
übersetzung eines leichten deutschen Diktates ohne wesentliche Verstöße gegen die gram- 
matikalischen Regeln verlangt. 
In den neueren Fremdsprachen (Französisch, Englisch oder statt des letzteren 
Russisch) wird gefordert: neben richtiger Aussprache und Kenntnis der wichtigeren 
grammatikalischen Regeln die Fähigkeit, prosaische Schriften von mittlerer Schwierigkeit 
(im Französischen beispielsweise Voltaires Charles XII., Barthelcmys voyage du 
jeune Anacharsis, Fénélons, Télémaque, Michauds histoire des croisades, Sgurs 
histoire universelle, Ploetz' chrestomathie und dergleichen; im Englischen beispiels- 
weise Goldshmiths Vicar of Wakefield, Walter Scotts tales of a grandfather, 
W. Irvings sketchbook und dergleichen, im Russischen beispielsweise Gontscharows 
Fregatte Pallas, Tolstoys Ein überfall — Sonderausgabe Berlin bei Bath —, 
Solojows Geschichte Peter des Großen, Garschins Erinnerungen des Gemeinen Iwanow 
— Sonderausgaben Sondershausen bei Eupel — und dergleichen) mit einiger Leich- 
tigkeit und Sicherheit in gebildeter Sprache zu übersetzen, auch ein deutsches, leichtes 
Thema ohne erhebliche Verstöße gegen die Orthographie, Wortstellung und Satzbildung 
in das Französische, Englische oder Russische zu übertragen. 
In der Geographie: Kenntnis der Hauptsachen aus der mathematischen Geographie 
(Stellung und Bewegung der Himmelskörper, Planetensystem, Fixsterne, Kometen, Mond- 
und Sonnenfinsternisse, Erklärung der Jahres= und Tageszeiten, Einteilung der Erde, 
Aquator, Längen= und Breitengrade, Wendekreise, Zonen, Pole usw.). 
In der physischen und politischen Geographie: allgemeine Kenntnis der einzelnen 
Weltteile, der größeren Meere, Gebirge und Flüsse, sowie der Hauptländer und deren 
Hauptstädte. Für Europa und vornehmlich für Deutschland speziellere Kenntnis der 
Meere, Meerbusen und Meerengen, der Gebirgs- und Flußsysteme, der Hauptflüsse, 
ihrer Quellen, ihrer Nebenflüsse und ihres Laufes durch verschiedene Länder, der an 
denselben belegenen größeren Städte, sowie der bedeutenderen Eisenbahnen und Kanäle. 
Ferner Kenntnis der einzelnen Staaten, ihrer größeren Städte und ihrer Lage 
nach der Himmelsgegend. 
In der Geschichte: Bekanntschaft mit den wesentlichsten Tatsachen aus der Geschichte 
der Hauptkulturvölker, vornehmlich der Griechen und Römer. Genauere Kenntnis der 
deutschen Geschichte, namentlich der Entstehung des deutschen Kaiserreichs, der deutschen 
Kaisergeschlechter, der größeren Kriege von Karl dem Großen bis zur Gründung des 
neuen deutschen Reichs einschließlich und der Entwicklung der einzelnen deutschen 
Staaten, mit Berücksichtigung der Geschichte des Landes, dem der Prüfling angehört.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.