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8. August 1878, betreffend die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofs und das Ver—
fahren in Verwaltungsrechtssachen, den Verwaltungsbehörden zu. Es ist daher auszusprechen,
daß der Rechtsweg nicht zulässig ist.
So geurteilt und verkündet in der öffentlichen Sitzung des Gerichtshofs für Kompetenz-
konflikte vom 14. Juni 1904, an der teilnahmen der Präsident, Staatsrat Ritter von
Heller und die Räte Dr. Haiß, Reger, Kunkel, Demleitner, Mettenleiter,
Zink, der Generalstaatsanwalt Ritter von Payr und als Gerichtsschreiber der Sekretär
des Obersten Landesgerichts Schein.
gez. von Heller.