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4. Dem nach Nr. 2 und 3 angesetzten Betrage werden für Schneiden und Zerstoßen
eines Arzneimittels 0,75 M, für Herstellung eines mittelfeinen oder feinen Pulvers 2##
zugerechnet.
Ist nach Nr. 2 unter a der Einkaufspreis für 10 g oder eine geringere Menge für
die Preisberechnung maßgebend, so beträgt dieser Zuschlag 0O, 10 4
5. Der Preis für 100 x ist ein Achtel des nach Nr. 2 bis 4 angesetzten Betrags.
Der Preis für 200 xlist das eineinhalbfache, der für 500 g das dreifache des für 100 g
ermittelten Preises. Die Preise für 10 g, 1g, 01 , 0,01 n und O,001 g sind je ein
Achtel der für 100 g, 10 g, 1g, 0 1 g, 0,01 rermittelten Preise.
Ist der Einkaufspreis für 10 g oder eine geringere Menge maßgebend, so ist der
Preis für die zu Grunde gelegte Menge gleich dem nach Nr. 2 bis 4 angesetzten Betrage.
Die Preise für 1g, O,18, 0/01 g und 0,001 8 sind je ein Achtel der für 10 g, 11,
0,# und 0,01 g ermittelten Preise.
6. Bei der Berechnung entstehende Pfennigbrüche sind auf die nächstgrößere ganze Zahl
zu erhöhen, im übrigen werden 1 bis 2 Pfennig auf 0 Pfennig, 3 bis 7 Pfennig auf
5 Pfennig und 8 bis 9 Pfennig auf 10 Pfennig abgerundet.
7. Die Preise für galenische Arzneimittel setzen sich — mit Ausnahme der
Sirupe sowie der Tinkturen und Elixiere (vergl. zu i und k) — zusammen aus den nach
Nr. 2 bis 6 berechneten Preisen der zur Herstellung des galenischen Arzneimittels verwendeten
Arzneimittel und aus den nachstehend bestimmten Vergütungen für die erforderlichen Arbeiten
(Defektur-Arbeiten).
Es sind in Ansatz zu bringen:
a) bei der Herstellung von Extrakten für je 1 kg der auszuziehenden Stoffe
bei dünnen Extrakten . 3,00.-l-
„ dicken „ 6,00 „
„ trockenen „ 12,00 „
, Fluid- „ . 600,,
bei der Anfertigung von trockenen, narkotischen Extrakten aus dicken Extrakten
für 100 g des dicken Extrakts . . 250.-J-
b) bei der Herstellung von Destillaten einschliehlih aller Nebenarbeiten für je
I kg des Destillats
bei spiritnösen oder ätherischen 1,.50
bei wässerigen . . . 1,00,,
Beträgt die Menge der herzustellenden Destillate weniger als 1 kg, so
ist der Preis für 1 KEg in Ansatz zu bringen.