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Abdruck.
Gesamtverzeichnis
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von Zeugnissen
über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
VWVemerkungen.
1. Die mit * bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) sind befugt,
Besähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen befreiten Schülern aus-
zustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig
teilgenommen und nach mindestens einiährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer
Prüfung ein Zeugnis über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit einem Fbezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
AUbersicht.
Seite
Offentliche Kehraustalten. Realprogymnasien (C. b). ....
Gymnasien (A. a). .. . . . . B86 Realschulen (Cheeenn
Realgymnasien (A. o0h) 392 Offentliche Schullehrerseminare (C. d)
Oberrealschulen (A.e) 5595 Andere öffentliche Lehranstalten (C.e)
Progymnasien (B.a) 5966| Privat-Lehranstalten:
Realprogymnasien (B. b. .... 596 a) Schullehrerseminsernrn
Realschulen (B.chs 59097 b) Andere Privat-Lehranstalton .
Progymnasien (C.a333 597 |] LTehranstalten im Auslandee
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Offentliche Lehranstalten.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige erfolgreiche Hesuch der zweiten Klasse, d. h. der
einjährige erfolgreiche Gesuch der Untersekunda (nach weit verbreiteter gezeichnung) bei
Vollanstalten, zur Darlegung der Befähigung genügt.
a. Gymnasien.
1. Königreich Preußen.
Aachen: Kaiser Karls-Gymnasium,
Kaiser Wilhelms-Gymnasium,
Allenstein,
Altona: Gymnasium (verbunden mit Realpro-
gymnasium),
Andernach,
Anklam,
Arnsberg,
Aschersleben: Gymnasium (verbunden mit Real-
schule),
Attendorn,
Aurich,
Barmen,
Bartenstein,
Bedburg: Ritter-Akademie,
Belgard,
Berlin: Askanisches Gymnasium,
Französisches Gymnasium,
Friedrichs-Gymnasium,
Friedrich-Werdersches Gymnasium,
Friedrich Wilhelms-Gymnasium,
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