Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

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Die Kisten müssen innen und außen einen haltbaren Firnisanstrich haben. 
Sie sind mit Handhaben und mit der deutlichen, gedruckten oder schablonierten 
Ausschrift 
„Dreizöllige Metallpatronen für Feldgeschütze“ 
zu versehen. 
Jeder Sendung ist eine von einem vereideten Chemiker ausgestellte Bescheinigung 
über die gute Beschaffenheit und Lagerbeständigkeit sowie über die sichere 
Festlegung der in den Patronen enthaltenen Spreng= und Schießmittel 
beizugeben. 
5. Im übrigen finden die Bestimmungen der Nr. XXXVa lit. B bis J 
Anwendung. 
München, den 29. November 1905. 
v. Frauendorfer. 
  
Ordens-Verleihung. 
Im Namen Seiner Majestät des Hönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 26. Oktober 1905 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem pensionierten 
K. Hofschauspieler Heinrich Nachreiner in 
München das Verdienstkreuz des Ordens vom 
heiligen Michael zu verleihen. 
Hofdienst-Nachrichten. 
Im Namen Seiner Moajestät des MKönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
  
  
  
  
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 8. November 1905 den Geheimen 
Regierungsrat und vortragenden Rat im Reichs- 
amte des Innern in Berlin Hans Karl 
Freiherrn von Stein und den K. Kammer- 
junker, Rittmeister und Eskadronschef im 
2. Ulanen-Regiment Karl Grafen von Tauff- 
kirchen zu Guttenburg auf Dbm zu 
K. Kämmerern und den Rechtspraktikanten 
Artur Freiherrn von Gravenreuth zum 
K. Kammerjunker, auf deren alleruntertänigstes 
Ansuchen, zu ernennen.
	        
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