Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

2. Der Artikel 11 Abs. 1 erhält folgenden Zusatz: 
Er erhält ferner keine Gebühr für die Einlegung der Beschwerde oder der 
weiteren Beschwerde in Grundbuchsachen, wenn er den Eintragungsantrag gestellt 
oder die ihn enthaltende Urkunde vorgelegt hat. 
Diese Verordnung tritt im ganzen Königreich an dem Tage in Kraft, an dem für 
einen Bezirk der Landesteile rechts des Rheins das Grundbuch als angelegt anzusehen ist. 
München, den 25. Februar 1905. 
Luitpo.ld, 
Prinz von SLayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
v. Miltner. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrat Dr. v. Henle. 
  
Ordens-Verleihungen. 
Im Namen Seiner Majestät des flönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 26. November 1904 
allergnädigst bewogen gefunden, zu Mitgliedern 
des K. Maximilians-Ordens zu ernennen: 
in der Abteilung für Wissenschaft: 
den Geheimen Rat Dr. Ferdinand Zirkel, 
ordentlichen Professor an der K. Sächsischen 
Universität zu Leipzig und 
den Geheimen Regierungsrat IDDr. Hermann 
Usener, ordentlichen Professor an der K. 
Preustischen Universität zu Boun; 
in der Abteilung für Nunst: 
den ordentlichen Professor an der K. Tech- 
nischen Hochschule zu München, Karl Hoch- 
eder, den ordentlichen Professor an der K. 
Akademie der bildenden Künste zu München, 
Heinrich Zügel und den K. Professor an 
der Kunstgewerbeschule zu München, Fried 
rich von Miller. 
Amerikanisches Generalkonsulat in 
München. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Der zum Vize= und Deputy-Generalkonsul 
der Vereinigten Staaten von Amerika in 
München ernannte amerikanische Bürger Abra- 
ham Schlesinger und der zum Deputy- 
Generalkonsul der Vereinigten Staaten daselbst 
ernaunnte amerikanische Bürger Ulysses J. 
Bywater sind von der K. Regierung in 
dieser dienstlichen Eigenschaft auerkaunt worden.
	        
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